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Prüfung von Krananlagen – Herstellerunabhängig und zuverlässig

Unsere Experten führen für Sie alle erforderlichen Prüfungen an Ihren Krananlagen durch und gewährleisten so die Sicherheit und Betriebsbereitschaft Ihrer Anlagen – unabhängig vom Hersteller.

Unsere Prüfleistungen im Überblick:

  • Wiederkehrende Prüfung Ihrer Krananlagen gemäß DGUV Vorschrift 52, §26 – für eine regelmäßige und sichere Nutzung
  • Elektrische Prüfung der Krananlagen gemäß DGUV Vorschrift 3 / VDE 0113 – zur Sicherstellung der elektrischen Sicherheit
  • Sachverständigenabnahme gemäß DGUV Vorschrift 52, §25 – für eine abschließende Sicherheitsabnahme durch unsere qualifizierten Sachverständigen

Lassen Sie uns die Sicherheit Ihrer Krananlagen zuverlässig und effizient gewährleisten.

Zwingend erforderlich: Lastprobe bei wiederkehrender Prüfung mit Waterbags

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung Anhang 1 Absatz 2 („Besondere Vorschriften für die Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten“) und § 26 DGUV V52 („Unfallverhütungsvorschrift für Krane“ in Verbindung mit dem DGUV Grundsatz 309-001 „Prüfung von Kranen“) ist eine regelmäßige Lastprüfung der Hubwerke vorgeschrieben.

Wichtige Prüfanforderungen:

  • Die Lastprobe muss mit Prüfgewichten durchgeführt werden, die mindestens 90 % der Nenntragfähigkeit des Krans entsprechen, einschließlich geeigneter Anschlag- oder Lastaufnahmemittel, die korrekt am Kran angeschlagen sind.
  • Wenn mehrere Hebezeuge geprüft werden, ist der innerbetriebliche Transport der Prüfgewichte zu organisieren.
  • Hubwerke, die nach dem 01.01.1995 in Betrieb genommen wurden und über eine Überlastsicherung verfügen, müssen durch einen Sachkundigen auf ihre Funktion geprüft werden. Hierbei ist ein Prüfgewicht erforderlich, das 10 % über der Nenntragfähigkeit liegt.
  • Auf Wunsch stellen wir Ihnen die notwendigen Prüfgewichte zur Verfügung.

Hinweis: Prüfgewichte müssen frei bewegliche Lasten sein. Das Anheben einer Last nur teilweise ist nicht ausreichend, um die erforderliche Sicherheit zu gewährleisten!

Wartungsvertrag für Ihre Krananlagen – Sicherheit und Zuverlässigkeit mit Planungssicherheit

Wir bieten Ihnen einen maßgeschneiderten UVV-Wartungsvertrag für Ihre Krananlagen, der Ihnen zahlreiche Vorteile verschafft und die Betriebssicherheit Ihrer Anlagen langfristig gewährleistet.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Terminmanagement: Wir erinnern Sie rechtzeitig an die bevorstehende UVV-Prüfung und vereinbaren einen passenden Termin zur Durchführung, sodass Sie stets gesetzeskonform bleiben.
  • Sofortige Wartung: Kleine Einstell-, Justier- und Reparaturarbeiten erledigen wir, wenn möglich, direkt vor Ort.
  • Transparente Ergebnisse: Nach der UVV-Prüfung besprechen wir die Ergebnisse im Detail mit Ihnen und stimmen eventuell notwendige Reparaturen gemeinsam ab.
  • Kostensicherheit: Die Kosten für die UVV-Prüfung werden für die nächsten drei Jahre festgeschrieben, was Ihnen Planungssicherheit bei Ihrem Wartungsbudget verschafft.
  • Flexible Abrechnung: Auf Wunsch führen wir die Prüfung auch nach Aufwand und gegen Nachweis durch, um sicherzustellen, dass Sie nur für tatsächlich erbrachte Leistungen zahlen.
  • Fachkundige Durchführung: Unsere Prüfungen werden von qualifizierten Sachkundigen durchgeführt, die durch regelmäßige Weiterbildungen stets auf dem neuesten Stand der Technik, Vorschriften und Richtlinien sind.

Wichtige Prüfungsanforderungen, die wir zuverlässig erfüllen:

  • Lastprüfung mit Nennlast (mindestens 90 % der Tragfähigkeit) zur Sicherstellung der Belastbarkeit
  • Prüfung der Überlastsicherung (Tragfähigkeit x 1,1) für zusätzliche Sicherheit
  • Berechnung der theoretischen Restnutzungsdauer der Hubwerke, um die Lebensdauer Ihrer Anlagen zu maximieren

Ein Wartungsvertrag mit uns bietet Ihnen die Sicherheit eines reibungslosen und rechtssicheren Betriebs Ihrer Krananlagen. Lassen Sie sich von uns beraten – wir entwickeln ein Konzept, das perfekt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.

Prüfbuch – Grundlage für sichere und gesetzeskonforme Kranprüfungen

Für die korrekte Durchführung von Prüfungen an Krananlagen ist ein Prüfbuch unverzichtbar. Jeder Kran benötigt ein eigenes Prüfbuch, in dem alle relevanten Prüfergebnisse dokumentiert werden. Die gewissenhafte Führung der Kranprüfbücher ermöglicht eine regelmäßige Überwachung der Anlagen, die nach DGUV Vorschrift 52, § 26 vorgeschrieben ist und einen wesentlichen Beitrag zur Unfallvermeidung leistet.

Fehlt Ihnen ein Prüfbuch?

Wir erstellen Ihnen gerne ein Ersatzprüfbuch, damit die Dokumentation Ihrer Kranprüfungen lückenlos bleibt und Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.