Wir führen Sachverständigenprüfungen nach DGUV V52 (früher BGV D6) § 25 sowie Prüfungen durch Prüfsachverständige gemäß Betriebssicherheitsverordnung durch.

Wann muss eine Prüfung durch einen Sachverständigen erfolgen?

- Vor der ersten Inbetriebnahme

- Nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme

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