Die wiederkehrende Prüfung an Krananlagen gemäß DGUV Vorschrift 52 §26 ist eine Sicht- und Funktionsprüfung der Krananlage. Diese ersetzt jedoch nicht die elektrische Prüfung gemäß der DGUV Vorschrift 3. Auch die Prüfintervalle sind hier anders festgelegt. Durch die regelmäßigen Wiederholungsprüfungen werden die Sicherheit und die Funktionalität Ihrer elektrischen Anlagen sichergestellt. Die Durchführung der Prüfung liegt im Verantwortungsbereich des Betreibers und ist gemäß der DGUV V3 vorgeschrieben.

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