Wir führen für Sie folgende Prüfungen an Ihre Krananlagen durch:

 

 

 

Zwingend erforderlich: Lastprobe bei wiederkehrender Prüfung

Lastprobe mit Waterbags

Gemäß  der  Betriebssicherheitsverordnung  Anhang  1  Absatz  2  („Besondere  Vorschriften  für  die  Verwendung  von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten“) sowie § 26 DGUV V52 („Unfallverhütungsvorschrift für Krane“ mit Verweis auf den  DGUV  Grundsatz  309-001  „Prüfung  von  Kranen“)  ist  eine  Lastprüfung  der  Hubwerke  vorgeschrieben.  Die notwendigen Prüfgewichte (mindestens 90 % der Nenntragfähigkeit des Krans) sind einschließlich geeigneter Anschlag- bzw.  Lastaufnahmemittel,  angeschlagen  am  Kran  bereitzustellen.  Bei  mehreren  zu  prüfenden Hebezeugen  ist  der innerbetriebliche  Transport  der  Gewichte  zu  veranlassen.  Ist  das  Hubwerk  mit  einer  Überlastsicherung  ausgestattet (Vorschrift für alle Hubwerke, welche nach dem 01.01.1995 in Betrieb gegangen sind!), ist diese vom Sachkundigen auf Ihre korrekte Funktion zu überprüfen. Dies bedeutet, es muss ein Prüfgewicht zur Verfügung stehen, welches 10 % über der Nenntragfähigkeit liegt. Auf Wunsch werden die Prüfgewichte auch von uns beigestellt. Prüfgewichte müssen frei bewegliche Lasten sein. Es ist nicht ausreichend Lasten nur teilweise anzuheben!

Gerne bieten wir Ihnen einen individuellen UVV- Wartungsvertrag für Ihre Krananlagen an. Durch einen Wartungsvertrag erhalten Sie folgende Vorteile:

  1. Wir helfen Ihnen die Termine für die regelmäßige UVV- Prüfung einzuhalten. Wir setzen uns rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren einen Termin für die Durchführung der Prüfung.
  2. Kleine Einstell-, Justier- und Reparaturarbeiten führen wir wenn möglich sofort durch.
  3. Im Anschluss an die UVV- Prüfung wird eine detaillierte Besprechung der Prüfungsergebnisse gemeinsam mit Ihnen durchgeführt und die eventuell nötigen Reparaturarbeiten mit Ihnen abgestimmt.
  4. Wir garantieren Ihnen Plannungssicherheit bei den Kosten. Der Preis für die UVV- Prüfung wird für die kommenden drei Jahre festgeschrieben und jeweils im Anschluss an die regelmäßige Prüfung berechnet.
  5. Auf Wunsch führen wir die Prüfung auch nach Aufwand gegen Nachweis durch. So haben Sie Sicherheit, dass Sie nicht zuviel bezahlen.
  6. Die Prüfung wird von qualifizierten Sachkundigen durchgeführt, welche kontinuierlich Weiterbildungen absolvieren um auf dem neuesten Stand der Technik, der Richtlinien und der Vorschriften zu sein.
  7. Voraussetzungen für eine korrekte Prüfung, welche oft unter den Tisch fallen:
  • Lastprüfung mit Nennlast (mindestens 90 % der Tragfähigkeit)
  • Prüfung der Überlastsicherung (Tragfähikeit x 1,1)
  • Berechnung der theoretischen Restnutzungsdauer der Hubwerke

Um eine korrekte Prüfung am Kran durchführen zu können, ist ein Prüfbuch erforderlich. Es muss für jeden Kran ein eigenes Prüfbuch vorhanden sein. Die sorgfältige Führung der Kranprüfbücher ist Voraussetzung für eine regelmäßige Überwachung der Krananlagen, die zur Vermeidung von Unfällen nötig und daher nach DGUV V52 § 26 vorgeschrieben ist. 

Kein Prüfbuch mehr vorhanden?

Gerne erstellen wir für Sie ein Ersatzprüfbuch.

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